Donnerstag, 12. Juli 2007

"Parteieintritte" mit 16 Jahren

Dass man es damals 16jährigen nicht als Schuld zuschreiben kann, wenn sie in die Partei aufgenommen, zur Waffen-SS eingezogen oder als Flakhelfer rekrutiert wurden, war mir schon vorher klar. Dass solche Schuldzuweisungen nur von Leuten kommen können, die sich über die damaligen Zeitumstände nicht klar sind, auch. (Der Fall Grass unterscheidet sich davon, freilich auch nicht wesentlich.)
Erst durch einen Beitrag des Dramatikers Rolf Hochhuth wird mir aber deutlich, wie lebensgefährlich es war, so in die Fänge der NSDAP zu geraten. Rolf Hochhuths Bruder entkam dem Einzug zur Waffen-SS nur, weil er - vorgewarnt - sich zwei Stunden vorher "freiwillig" bei der Infanterie meldete. Von seinen zur Waffen-SS eingezogenen Mitschülern überlebte keiner.

1943 erlebte Hochhuth, wie die Obersekundaner (11. Klasse) in der Aula der Schule feierlich als Flakhelfer verabschiedet wurden. 14 Tage darauf war er dann bei der Feierstunde dabei, bei der 18 Gefallene von den 23 Eingezogenen geehrt wurden.
Die Parteimitgliedschaft war nicht so lebensgefährlich. So kommen jetzt immer mehr kritische Intellektuelle im Alter von etwa 80 dazu, sich als Mitläufer oder Schlimmeres denunzieren zu lassen. Freilich ist das vergleichsweise harmlos, wenn man es damit vergleicht, was es bedeutet hätte, für die NS-Kriegsmaschine verheizt worden zu sein.

Zur Möglichkeit, sich dem Wehrdienst zu entziehen, verweist Hochhuth darauf, dass in der deutschen Wehrmacht 20 000 Todesurteile gab (im Vergleich zu 40 in der kaiserlichen Armee von 1914-1918 und keinem Todesurteil in der britischen Armee des 2. Weltkriegs).

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