Mittwoch, 6. Juni 2012

Anspruch auf Kitas, Betreuungsgeld oder Famlienpolitik?

Die Zahl der Neugeborenen hat sich halbiert, der Anteil der unter der Armutsgrenze lebenden Kinder versechzehnfacht, das ist der große Skandal der deutschen Nicht-Familienpolitik der letzten Jahrzehnte. So erinnere ich die Aussage des Sozialrichters Jürgen Borchert in hr-info vom 6.6.12.
Sein darauf folgendes Plädoyer (dem Sinne nach):
„Wir müssen endlich die Erziehungszeiten als das betrachten, was sie sind: ein gleichwertiger Beitrag wie die Geldleistungen für den Rentenbeitrag.“

Katharina Schmieder gibt die entsprechende Aussage Borcherts in seinem Referat am 20.7.2007 differenzierter, aber auch etwas schwerer verständlich wieder:
"Borcherts Lösungsvorschlag sieht den Abzug des Unterhalts der Kinder von der Bemessungsgrundlage in der Sozialversicherung, die Rückzahlung der indirekten Steuerbelastung beim Kindesunterhalt durch eine Form des Kindergeldes und die Berücksichtigung der Kinder bei der Einkommenssteuer nicht nur mit dem Existenzminimum, sondern mit den Durchschnittkosten vor. Das Ergebnis sei kein Geschenk an die Familien, sondern nichts anderes als Gleichbehandlung im Abgabesystem."

Ich denke, er hat Recht.

Kitas für Kleinkinder unter drei Jahren sollen den Fachkräftemangel beheben, das Betreuungsgeld die Unerfüllbarkeit des versprochenen Rechtsanspruchs verschleiern. Beides wird nicht dazu beitragen, dass Frauen die ungerechte Behandlung erspart wird, wenn sie die Dreifachbelastung von Kindererziehung, Haushaltsführung und Berufstätigkeit nicht durchhalten. Wer kann ihnen verdenken, dass sie sich in dieser Situation immer häufiger gegen Kinder entscheiden?

7.6.:
Über 24-Stunden-Kitas

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