Dienstag, 16. Juli 2013

Whistleblower oder Verräter?

Naheliegenderweise wird jeder, dessen Geheimnisse verraten werden, den Verratenden als verabscheuungswürdigen Verräter ansehen.
Die Süddeutsche Zeitung stellt in ihrer Wochenendausgabe vom 13./14.7.13 einige interessante Fälle vor:

Quintus Dellius, der Octavian/Augustus mit zum Sieg in der Entscheidungsschlacht bei Actium verhalf.
Hans Oster, den Widerstandskämpfer gegen Hitler, der den Angriffstag auf die Niederlande verriet.
Daniel Ellsberg, der 7000 Seiten Originalakten des Petangon der Presse übergab, weil über Jahre hin die US-Präsidenten ihre Wähler über den Vietnamkrieg getäuscht hatten.
Mark Felt, der die Watergate-Affäre aufdeckte.
Mordechai Vanunu, der der Welt verriet, dass Israel Atomwaffen entwickelte.
Katharine Gun, die verriet, dass der britische Geheimdienst GCHQ UN-Delegierte im Sicherheitsrat abhörte, um sie evtl. erpressen zu können.
Edward Snowden ist gewiss nur vorläufig der letzte in dieser Reihe, die im Wikipediaartikel  "Whistleblower" noch 17 weitere Personen umfasst, die man Verräter oder  Whistleblower nennen kann.

In Demokratien wird in Fällen, wo die Regierung offiziell eine andere Position vertritt, als sie insgeheim verfolgt, oder wenn sie Gesetze übertritt, der Verrat als ehrenwert angesehen. Aber bei weitem nicht von allen.

Mit seiner Rede vom "Supergrundrecht" Sicherheit versucht Innenminister Friedrich den Widerspruch zwischen dem bürgerlichen Grundrecht Freiheit und dem staatlichen Interesse vor Geheimnisverrat zu verleugnen. Das ist aber eine Verhöhnung des Grundrechtskonzeptes.
Wenn staatlich definierte Sicherheit immer den Vorrang vor Freiheit hätte, dann wären alle Widerstandskämpfer gegen den Naziterror Verbrecher gewesen und die Aufdeckung regierungsamtlicher Verbrechen (z.B. "Watergate") ein Unrecht. Damit wäre auch Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt.

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