Dienstag, 20. August 2013

Vom Asylrecht zur "Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige"

Die Süddeutsche Zeitung berichtet in ihrer Nummer vom 20.8.13 über die gegenwärtige Regelung der Abschiebungshaft in der Bundesrepublik.
Uli Sextro betreut ein Projekt dazu, obwohl er 2005 seinen Job (vgl. Der Freitag vom 9.12.2005) als "Europas erster und einziger hauptberuflicher Abschiebungsbeobachter" (ZEIT online 29.12.2005) in Nordrhein-Westfalen gekündigt hatte. 
Mehr dazu von Ulrike Linzer "Das Abschiebegefängnis Ingelheim in Rheinland-Pfalz gleicht einem Hochsicherheitstrakt
Vom 19.-21.3.13 fand dazu eine Tagung in Mainz statt.

In der Wikipedia kann man - vorbildlich neutral - unter Abschiebehaft mehr dazu nachlesen.

Uli Sextros Aufgabe ist gewiss nicht "gewöhnungsbedürftig". Wird er doch täglich neu mit Zuständen und Vorgängen konfrontiert, an die man sich nicht gewöhnen darf.

Mein Respekt gilt allen, die solche Arbeit leisten.
Sie handeln im Geiste des Artikels 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Artikel 16a widerspricht diesem Geist.


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