Samstag, 17. Februar 2018

Stichworte zum Koalitionsvertrag im Abschnitt "gerechte Globalisierung"

Allgemeines Präferenzsystem
Zentrales entwicklungspolitisches Instrument ist das Allgemeine Präferenzsystem (APS), das weitgehende Zoll­befreiung für Importe aus den betreffenden Staaten vorsieht. Es arbeitet mit einem komplexen und hoch diversifizierten Anreizsystem, um die Entwicklungsländer zu erwünschtem politischen bzw. wirtschaftlichen Verhalten zu veranlassen. So wird bei sogenannten empfindlichen Waren, die in Konkurrenz zu Produkten von Gemeinschaftserzeugern stehen, eine Zollermäßigung von 8,5 % statt 3,5 % gewährt, wenn der Exportstaat bestimmte Umwelt- und Menschenrechtsstandards einhält. Von der völligen Zollfreiheit für die 49 am wenigsten entwickelten Länder, die Least Developed Countries, sind Waffen ausdrücklich ausgenommen. Dafür wird klassischen „Drogenländern“ Südamerikas sowie Pakistan völlige Zollbefreiung für landwirtschaftliche und gewerbliche Waren zugestanden. Als Sanktion für unlautere Handelspraktiken, die Duldung von Zwangs- oder Kinderarbeit sowie unzureichende Kontrolle bei der Drogen­ausfuhr können die Präferenzen ausgesetzt werden. („Entwicklungspolitik der Europäischen Union“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 27. März 2017, 17:03 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Entwicklungspolitik_der_Europ%C3%A4ischen_Union&oldid=164009504 (Abgerufen: 17. Februar 2018, 19:15 UTC))


Das Cotonou-Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den AKP-Staaten, der das besondere Verhältnis (insbesondere günstige Zollkonditionen) der EG mit diesen Staaten regelt, bei denen es sich zum Großteil um ehemalige Kolonien der EU-Mitgliedstaaten handelt. Er bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der Handels- und Entwicklungspolitik der EU.
Das Abkommen wurde als Nachfolger des Lomé-Abkommens, welches am 29. Februar 2000 auslief, am 23. Juni 2000 in Cotonou (Benin) unterzeichnet. Es umreißt das zwischenstaatliche Verhältnis der Vertragspartner im Bereich EntwicklungshilfeHandelInvestition und Menschenrechte und läuft 2020 aus.
Im Unterschied zum Vorläufer, dem Lomé-Abkommen, behandelt das Cotonou-Abkommen auch Menschenrechte und Staatsführung. 79 AKP-Staaten sowie die damals 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterschrieben das Abkommen, das 2002 in Kraft trat.
Das Abkommen sieht vor, die unilateralen Handelspräferenzen, die die EU-Verträge unter dem Lomé-Abkommen mit den AKP-Staaten vorsehen, mit wirtschaftlichen Partnerschafts-Abkommen (sog. Economic Partnership Agreements (EPAs)) zu ersetzen, die reziproke Handelspräferenzen vorsehen. Gemäß diesem Vertrag gibt die EU den AKP-Exporten nicht nur freien Zugang zu ihren Märkten, sondern AKP-Staaten werden ihre eigenen Märkte für EU-Exporte frei zugänglich machen müssen. (Hervorhebung von Fonty,  „Cotonou-Abkommen“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 5. September 2017, 20:23 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Cotonou-Abkommen&oldid=168815265 (Abgerufen: 17. Februar 2018, 19:21 UTC)

Unter "gerechte Globalisierung" stellen sich die Vertragspartner offenbar vor, dass die AKP-Staaten weiterhin die Einfuhr von EU-Agrarprodukten akzeptieren müssen, die einheimische Produkte verdrängen und somit Arbeitsplätze vernichten. Den dadurch entstehenden Migrationsdruck nehmen die zukünftigen Koalitionäre also in Kauf, obwohl sie im Abschnitt Flüchtlingspolitik (VIII 1) ausdrücklich erklären, sie wollten: 
"die Entwicklungszusammenarbeit verbessern" und in Zeile 4840: "eine faire Handels- und Landwirtschaftspolitik (faire Handelsabkommen)".


Das stellen sich die Parteien offenbar unter Fluchtursachen bekämpfen vor. 
Ob das cash-for-work-Programm („mit Bargeld bezahlte Arbeit“) die Arbeitsplätze ersetzen kann, die zuvor durch die angebliche faire Handelspolitik zerstört worden sind, bleibt zumindest fraglich. Auf jeden Fall läuft die Politik darauf hinaus, die Fähigkeit zur Selbsthilfe zu zerstören und die Bevölkerung von Hilfsleistungen abhängig zu machen.

Es steht zu hoffen, dass wenigstens die Zahlungen für die Flüchtlingslager, für die eine Finanzierung versprochen worden ist, künftig auch wirklich geleistet werden. (Bekanntlich war das Ausbleiben dieser Zahlungen einer der Gründe, weshalb es 2015 zu dem großen Flüchtlingsansturm in Europa kam.) 

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